Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen
Wir führen gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durch von mittelgroßen und großen Konzernen, Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und Einzelunternehmen aller Rechtsformen und Größen.
Diese richten sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, kurz HGB, und hier insbesondere nach den §§ 316 und 267 Abs. 2 und 3 HGB. Hierzu sind wir als gesetzliche Abschlussprüfer im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer registriert.
Kleine Kapitalgesellschaften und nicht prüfungspflichtige Unternehmen prüfen wir auf freiwilliger Basis.
Dabei verstehen wir uns als lösungsorientierte Unterstützer. Unsere Prüfung erfolgt skaliert, effizient und mit einem verhältnismäßigen Aufwand und Umfang. Sie erhalten unsere Arbeitsergebnisse in einem qualifizierten und transparenten Prüfungsbericht, den wir mit unserem Berufssiegel als Wirtschaftsprüfer versehen.
Die „prüferische Durchsicht“ als wirtschaftliche Alternative zur vollständigen Abschlussprüfung
Die sogenannte prüferische Durchsicht ist eine Plausibilitätsprüfung, die Jahres-, Halbjahreszahlen oder Unternehmensteile kritisch würdigt und so dem Zahlenwerk mehr Glaubwürdigkeit verleiht.
Im Unterschied zur Prüfung von Jahresabschlüssen, erfolgt bei der prüferischen Durchsicht nur eine stichprobenartige Kontrolle.
Dadurch ist die prüferische Durchsicht schneller und preisgünstiger als eine umfassende Jahresabschlussprüfung.
Sinnvoll sind solche Plausibilitätsprüfungen zum Beispiel bei Jahresabschlüssen nicht prüfungspflichtiger Unternehmen, denn das erhöht die Sicherheit beim Jahresabschluss.
Eine prüferische Durchsicht kann auch angezeigt sein, wenn Tochtergesellschaften konsolidiert oder Finanzaufstellungen oder einzelne Bilanzpositionen geprüft werden sollen.
Die prüferische Durchsicht erfolgt üblicherweise gemäß dem Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW PS 900.
In besonderen Fällen erstellen wir sogenannte Plausibilisierungen nach dem Prüfungsstandard für Abschlüsse nach Rechnungslegungsgrundsätzen für spezielle Zwecke, dem IDW PS 480, oder nach dem Prüfungsstandard für Finanzaufstellung oder deren Bestandteile, dem IDW PS 490.
Unsere Arbeit als Wirtschaftsprüfer dokumentieren wir in einem schriftlichen Bericht sowie einem Prüfungsvermerk.
Sicherheit und Vertrauen durch eine Plausibilitätsprüfung vom Wirtschaftsprüfer
Die Vorteile einer prüferischen Durchsicht durch den Wirtschaftsprüfer liegen auf der Hand. Sie erfahren, wie tragfähig Ihre Entscheidungsgrundlage ist.
Mit der Plausibilitätsprüfung Ihrer Zahlenwerke gewinnen Sie Sicherheit zu einem sehr wirtschaftlichen Tarif und Sie sparen Zeit, weil der Prüfaufwand wesentlich geringer ist als bei einer Gesamtprüfung.
Auf diese Weise kontrollierte Zahlenwerke sind gleichwohl glaub- und damit vertrauenswürdiger als nicht geprüfte Zahlen und überzeugen daher Banken, Investoren oder Finanzbehörden.
Für wen wir arbeiten
Unsere Mandantinnen und Mandanten lassen sich drei Gruppen zuordnen:
- Wir betreuen mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen mit sowohl nationalen als auch internationalen Geschäftsfeldern. Darunter sind Industriebetriebe, Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister. Wir betreuen Bauträger, Bauunternehmen, Entsorger, Handels- und Vertriebsunternehmen, Ingenieurbüros, Personaldienstleister und weitere Branchen.
- Die zweite Gruppe sind große, meist internationale Unternehmen und Konzerne. Häufig prüfen wir hier den nationalen Jahresabschluss und leiten diesen in den Konzernabschluss über.
- Unsere dritte Mandantengruppe sind Mandanten, die einzelne Rechtsfragen der Jahresabschlussprüfung an uns herantragen und hierfür Lösungen suchen. In den letzten Jahren sind dies vermehrt Anfragen zum internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS.
Wir selbst stehen mit unserer Wirtschaftsprüfungs- und unserer Steuerberatungsgesellschaft als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Köln zur Verfügung. Auf juristischer Seite kooperieren wir mit den Steueranwälten der Kanzlei LHP.