Bewertungsanlässe von Unternehmenskauf bis Ehescheidung
In unserer regelmäßigen beruflichen Praxis bewerten wir Unternehmen aller Größen im Kontext von Unternehmenskäufen/-verkäufen, respektive im Bereich von Merger & Acquisition-Transaktionen, sowie steuerlicher und handelsrechtlicher Bewertungsfragen, insbesondere erbschafts-/schenkungsteuerlicher Natur. Daneben führen wir Unternehmensbewertungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften – vornehmlich aktien- und umwandlungsrechtliche Regelungen sowie Abfindungen im Familienrecht – und vertraglicher Bestimmungen – wie z.B. Management Buy Outs, wertorientierter Gratifikationen und gesellschaftsvertragliche Abfindungen – durch. In all diesen Fällen bieten wir Ihnen mit unserer langjährigen Expertise individuelle und intersubjektiv nachvollziehbare Bewertungen an.
Der allgemein häufigste Fall, in dem eine Bewertung gefragt ist, ist der Unternehmenskauf beziehungsweise der Verkauf oder der Erwerb einer Beteiligung. Hierbei geht es unseren Auftraggebern einerseits darum, Preissicherheit und damit Verhandlungssicherheit für die geplante Transaktion zu gewinnen. Andererseits möchten sie die Anteilswerte und deren Verkehrswerte im Hinblick auf die Besteuerung bestimmen.
Oft hängt der Unternehmenskauf mit einer Unternehmensnachfolge zusammen: Die Nachfolger müssen den Einstieg finanzieren und benötigen unsere Bewertungsgutachten, um gegenüber der Bank die Finanzierung zu begründen.
Tätig werden wir aber auch bei Ehescheidungen, wenn es darum geht, das Vermögen zu bewerten, um den Zugewinnausgleich zu ermitteln oder wenn bei Fördermittelanträgen oder wertorientierten Gratifikationen des Managements eine Unternehmensbewertung erforderlich wird.
Unsere Funktion als Unternehmensbewerter
Als Wirtschaftsprüfer sind wir öffentlich bestellt und vereidigt. In unserer Funktion als Unternehmensbewerter können wir auf drei verschiedene Arten für Sie tätig werden:
1. Als neutraler Gutachter
Wir treten als neutraler Gutachter auf. Mittels anerkanntem Unternehmensbewertungsverfahren, sowie unseren berufsrechtlichen Verlautbarungen (insbesondere IDW S 1) ermitteln wir einen objektivierten Unternehmenswert. Unsere Arbeit dokumentieren wir in einem Gutachten. Dieses Gutachten kann zum Beispiel in einem Gerichtsverfahren oder einem anderen Verfahren vorgelegt werden. Mitunter werden wir auch direkt von Gerichten beauftragt.
2. Als Parteiberater
Als Parteiberater vertreten wir Ihre Interessen. Abweichend vom objektivierten Unternehmenswert ermitteln wir Ihren subjektiven Unternehmenswert. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre subjektive Wertvorstellung, etwa bei Kauf- oder Verkaufsverhandlungen, durch gute Argumente und Darlegungen durchzusetzen.
3. Als Berater von Schiedsgerichten
Wir sind neutral und vermitteln zwischen zwei Parteien sowie deren subjektiven Wertvorstellungen. Unser Ziel ist, einen für beide Seiten fairen Einigungswert zu finden beziehungsweise diesen zu verhandeln. Diese Verhandlung kann auch vor einem Schiedsgericht stattfinden.
Bewertung nach standardisierten Bewertungsverfahren
Im Regelfall führen wir unsere Unternehmensbewertung entweder nach dem Ertragswertverfahren oder nach dem Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) durch. Beide Verfahren führen bei homogenen Annahmen und konvergenter Anwendung zum gleichen Ergebnis. Denn bei beiden Verfahren werden die zukünftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens ermittelt und auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Wir orientieren uns am einschlägigen Bewertungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, dem IDW-Standard 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“, kurz „IDW S 1“. Dieser ist sowohl bei Gerichten als auch bei der Finanzverwaltung anerkannt. Banken sehen in diesem Standard ebenfalls eine verlässliche Grundlage für ihre Entscheidungen.
Aufbauend auf eine Mehrjahresplanung als integrative Unternenhmensplanung, bei deren Erstellung wir Sie gerne unterstützen, erfolgt die Bewertung mit unserem modularem Bewertungstool. Mit Hilfe des modularen Bewertungstools können wir dabei die Bewertung an die Parameter, wie den Anlass und die Komplexität, und somit an die Bedürfnisse des Einzelfalls individuell anpassen. Bei unseren Bewertungen greifen wir vornehmlich auf Kapitalmarktdaten auf Basis des MSCI ACWI zurück
Vereinfachte Wertermittlung für KMU
Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie freiberuflichen Praxen (Ärzte, Architekten etc.) erarbeiten wir den Wert des Unternehmens beziehungsweise der Praxis mit den Ertragswertverfahren nach IDW S 1 (Ertragswertverfahren i.e.S. und Discounted Cash-Flow (DCF)-Verfahren) unter Berücksichtigung des IDW Praxishinweis 1/2014 zur Vereinfachung bei KMU.
Mit Hilfe unseres modularen Bewertungstools können wir dabei die Bewertung an speziellen Parameter, wie den Anlass und die Komplexität, bei KMU und somit an ihre Bedürfnisse, individuell anpassen. Insbesondere ermöglicht uns dieses Vorgehen ein skaliertes Vorgehen bei Komplexität der Unternehmensbewertung.
In unseren Gutachten zur Indikativen Wertermittlung für kleinere Einheiten berücksichtigen wir auftragsgemäß auch die Empfehlungen der jeweiligen berufsständischen Vereinigungen zur Praxenbewertung.
Wenn es im Einzelfall zielführend erscheint, wenden wir dann einfache Vergleichswertverfahren, wie beispielsweise das Umsatz- oder Gewinnmultiplikatorverfahren, an.
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Praxenverkäufe, aber auch KMU-Veräußerungen, oft über längere Zeit hinziehen. Mit den Bewertungsverfahren können wir flexibel auf Veränderungen im Umsatz und im Gewinn; aber auch bei den Verhandlungen; reagieren und über unser modulares Berechnungstool diese zeitnah in die Ermittlung des Unternehmenswertes einfließen lassen.