Steuererklärung

Professioneller Rat, der sein Geld wert ist

Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten der Welt. Und so wird die Abgabe der Steuererklärung schnell zu einem schmalen Grat zwischen erlaubt und verboten. Mit der professionellen Unterstützung unserer Steuerberater verschenken Sie kein Geld unnötig an den Staat und halten gleichzeitig alle Regeln ein, die es zu beachten gilt.

Die meisten sind zu einer
 Steuererklärung verpflichtet

Zur Abgabe einer Jahressteuererklärung sind alle Freiberufler und selbstständigen Unternehmer verpflichtet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben,
 wenn sie:

  • mehr als 410 Euro zusätzliche Einkünfte zu ihrem Gehalt jährlich verdienen
  • als Paar nach Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor veranlagt werden
  • einen Freibetrag nutzen und ein Jahreseinkommen von mehr als 11.000 Euro als Single bzw. 20.900 Euro als Paar beziehen
  • mehr als einen Arbeitgeber im Jahr haben
  • steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten oder
  • geschieden wurden und im gleichen Jahr wieder geheiratet haben

Warum sich eine Steuerberatung lohnt

Bei komplizierten Steuererklärungen und hohen Summen lohnt sich der Rat eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin.

  • Andernfalls verzichten Sie möglicherweise unfreiwillig auf Geld, das Ihnen zusteht.
  • Oder Sie vollziehen versehentlich eine Steuerhinterziehung und handeln sich Schwierigkeiten mit der Steuerfahndung ein.
  • Selbstständigen und Freiberuflern ist es quasi immer zu empfehlen, die Kompetenz und den Rat einer Steuerberatung zu nutzen, da Sie zusätzlich zu den „Nebeneinkünften“ ihr Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb ermitteln müssen

Einkommensteuer

In der jährlichen Einkommenssteuererklärung werden alle Einnahmen zusammengefasst, egal ob aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, aus Miete und Pacht, aus Kapitalerträgen oder anderen Quellen. Diese werden den Freibeträgen und steuerlich absetzbaren Belastungen entgegengesetzt, um daraus die zu zahlende Steuerlast zu ermitteln.

  • Professioneller Rat lohnt sich, wenn Ihre Steuererklärung kompliziert ist und Sie Gefahr laufen, etwas falsch zu machen oder wenn Sie diese Aufgabe lieber delegieren, weil Sie Ihre Zeit anders nutzen möchten.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetriebe fällig, aber nicht für alle. Manche Berufsgruppen oder Unternehmen mit nur sehr geringen Umsätzen sind von der Umsatzsteuer befreit. In manchen Fällen kann es sich lohnen, freiwillig Umsatzsteuern zu zahlen. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Regeln für Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Tätigkeit gelten und welches Vorgehen in Ihrem Fall anzuraten ist.

Gewerbesteuer

Je nach Unternehmenstätigkeit unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht. Unter Umständen kann die Gewerbesteuerzahlung ganz oder teilweise mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Mit anderen Worten: wenn Sie alles richtig machen, mindert die Gewerbesteuer Ihre Einkommensteuerzahlung. Anspruchsvoll wird es, wenn Sie Mischleistungen anbieten, also ein Teil ihres Angebots unter freiberufliche Leistungen fällt, ein anderer aber als gewerblich gilt. Wenn Sie hier Fehler begehen, kann das teuer werden und Ihnen Schwierigkeiten einbringen. Lassen Sie sich zu den Gestaltungsmöglichkeiten beraten. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die für Sie günstigste Strategie.

Körperschaftsteuer

Körperschaften, also z.B. GmbHs oder AGs unterliegen der Körperschaftsteuer. Man spricht auch von der Einkommensteuer der Körperschaften. Die richtige Rechtswahl kann Einfluss auf die absolut zu zahlende Steuer haben. Während die Einkommensteuer linear progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen auf bis zu 45 Prozent steigt liegt die Körperschaftsteuer bei konstant 15 Prozent. Lassen Sie sich von uns zu der für Sie besten Rechtsform unter Ausnutzung der höchstmöglichen Steuervorteile beraten. Wir betrachten hierbei alle Ebenen und vergleichen die Steuern transparent für Sie.

Erbschaften und Schenkungen

Egal ob Sie Erblasser oder Erbe sind, es lohnt sich, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen. Sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen sind wichtige steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Lassen Sie sich von der Steuerberatung Ihres Vertrauens in Köln beraten.

Unsere Leistungen

  • Anlagen für Grundstücke und Vermietungen
  • Beratung und steuerliche Gestaltung
  • Einkommenssteuer
  • Erbschaft und Schenkung
  • Freibeträge und Sonderausgaben
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Steuerliche Veranlagung von Nebentätigkeiten
  • Umsatzsteuer

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