Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das „sächliche Existenzminimum“ in vollem Umfang für alle Steuerpflichtigen von der Einkommensteuer zu befreien. Die Befreiung erfolgt im Steuerrecht durch den Grundfreibetrag.
Jedes Jahr wird die Höhe des Existenzminimums entsprechend des allgemeinen Preisniveaus angepasst. Die Anpassung erfolgt anhand des Existenzminimumberichts, der im zwei Jahres Rhythmus erscheint. Gemäß des 11. Existenzminimumberichts für das Jahr 2018 liegt das steuerfreie, sächliche Existenzminimum für einen Erwachsenen 2017 bei 8.820,00 € und 2018 bei 9.000,00 €. Das Existenzminimum für Ehepaare beträgt im Jahr 2018 14.856,00 €. Neben dem Regelsatz beinhalten die Beträge die Ausgaben für die Unterkunft und Heizkosten.
Das Existenzminimum für Kinder umfasst, neben dem Regelsatz, Kosten für Bildung, Teilhabe, Unterkunft und Heizkosten.