Der Anteil am grenzüberschreitenden Steuerbetrug macht im Jahr etwa 50 Milliarden Euro aus, die den EU-Staaten entgehen. Aus diesem Grund soll das Mehrwertsteuersystem der EU reformiert werden. Dies gab die EU-Kommission Anfang Oktober 2017 bekannt. Das aktuelle System, das als extrem betrugsanfällig gilt, stammt aus den neunziger Jahren und wurde als Übergangslösung entworfen. Die Betrugsbekämpfung ist einer der Hauptgründe für die geplante Reform.
Die Reform soll unter anderem folgende Änderungen beinhalten:
Steuerbefreiung
Der Steuerbetrug soll durch die Aufhebung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen eingeschränkt werden.
Zentrale Anlaufstelle
Eine zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, soll eingerichtet werden, so dass diese online und in der jeweiligen Landessprache und nach dem nationalen Regeln Umsatzsteuererklärungen abgeben und Zahlungen durchführen können.
Aufteilung der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer soll zukünftig unter den Mitgliedsstaaten aufgeteilt werden, so wie es bereits bei elektronischen Dienstleistungen der Fall ist.
Bestimmungslandprinzip
Es ist eine Umstellung vom Herkunftslandprinzip auf das Bestimmungslandprinzip geplant. Das bedeutet, dass die endgültige Mehrwertsteuer im Land des Endverbrauchers (Mitgliedstaat) zu dem dort geltenden Steuersatz abgeführt werden soll – so wie es bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall ist.
Bürokratieerleichterung
Die Reformpläne der EU-Kommission sollen vor allem Bürokratieerleichterungen schaffen. Die Zusammenfassende Meldung, in der grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen gemeldet werden müssen, soll entfallen. Der Verkäufer soll zudem bei grenzüberschreitendem Handel die Rechnungen nach den Formvorschriften seines Landes ausstellen können. Des Weiteren sollen vertrauenswürdige Unternehmen sollen als „zertifizierte Steuerpflichtige“ gekennzeichnet werden und so von speziellen Vorzügen und Vereinfachungen profitieren.
Zeitplan für die Einführung des neuen Mehrwertsteuersystems
Die Einführung des reformierten Mehrwertsteuersystems wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Im Jahr 2018 möchte die EU die Pläne für die Reform des Mehrwertsteuersystems detailliert erarbeiten. Ab dem Jahr 2019 sollen bereits vier kurzfristige Lösungen angewendet werden, die das Mehrwertsteuersystem bis zur vollständigen Reform deutlich optimieren sollen. Ab dem Jahr 2022 soll die Reform dann abgeschlossen sein.