Eine Lohnbuchhaltung brauchen Sie ab einem Beschäftigten
Eine rechtlich und formal korrekte Lohnbuchhaltung benötigen Sie, sobald Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einstellen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine 450-Euro-Kraft, um tariflich oder um außertariflich Beschäftigte handelt. Für unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse gelten jeweils andere vom Gesetzgeber und den Sozialversicherungsträgern vorgegebene Melde- und Dokumentationspflichten. Kümmern Sie sich um gutes Personal. Wir kümmern uns darum, dass es korrekt und effizient abgerechnet wird.
Lohnbuchhaltung bei Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen
Für jeden neuen Mitarbeitenden muss ein Stammblatt angelegt und er muss bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden. Je nachdem, ob Arbeiter, Angestellter oder 450-Euro-Kraft, gelten andere Regeln. Ebenso muss jeder Beschäftigte, der das Unternehmen verlässt, bei den entsprechenden Stellen abgemeldet werden. All diese Meldungen müssen zeitnah und digital erfolgen. So muss zum Beispiel die Anmeldung der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag erfolgen. Dabei muss der Datenschutz gewährleistet werden. Gerne erstellen wir für Sie auch Personalstatistiken. So behalten Sie stets den Überblick über die Kosten Ihrer Belegschaft.
Digitales Personalmanagement
Praktisch alle Behördenmeldungen müssen heute digital abgegeben werden. Deshalb haben wir schon vor vielen Jahren unser Personalmanagement für Sie digitalisiert. Bei uns können Sie auf alle Personaldokumente digital zugreifen. 24 Stunden täglich und 365 Tage im Jahr von überall und absolut sicher. Eine fehlende Lohnabrechnung oder ein Lohnjournal vom Vorjahr rufen Sie binnen Sekunden online ab. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin alle Dokumente in Papierform bekommen. Ganz wie Sie wünschen.
Lohnbuchhaltung im laufenden Geschäftsjahr
Die Lohnbuchhaltung kümmert sich um die Abrechnung der monatlichen Löhne und Gehälter. Sie ermittelt die Gesamtbezüge inklusive Lohn- und Lohnnebenkosten, berechnet Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge und erstellt die Entgeltabrechnungen für die Beschäftigten.
Sie pflegt die Personalstammdaten und passt sie bei Bedarf an, etwa bei Umzug, Heirat oder Scheidung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern.
Die Lohnbuchhaltung führt und pflegt die Jahreslohnkonten, führt die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen durch und erstellt Unterlagen für die Finanzbuchhaltung.
Reisekosten, Überstunden, Urlaub und Krankheit
Je nach tariflichen und vertraglichen Pflichten errechnet und berücksichtigt die Lohnbuchhaltung Monat für Monat geleistete Überstunden, Feiertagsarbeit oder Nachtschichten.
Sie überprüft Reisekostenabrechnungen, berechnet Urlaubstage und Urlaubsgeld sowie die lohnrechtliche Abrechnung von Krankheitstagen.
Elternzeit und freiwillige Arbeitgeberleistungen
Für viele Arbeitgeber ist es inzwischen normal, sich im Personalmarkt als guter Arbeitgeber zu präsentieren. Flexible Arbeitszeitregeln und freiwillige Leistungen sind wichtige Instrumente für die Positionierung im HR-Markt. Je nach Kombination dieser Möglichkeiten hat das unterschiedliche Auswirkungen auf Ihre Gesamtsteuerbelastung. Von unserer Beratung profitieren Sie und Ihre Arbeitnehmer gleichermaßen. Denn ersparte Sozialversicherungsleistungen entlasten in der Regel sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer finanziell zur Hälfte. Wir beraten Sie gerne.
Lohnbuchhaltung zum Geschäftsjahresende
Zum Ende des Geschäftsjahres schließt die Lohnbuchhaltung die Lohnkonten und meldet die erforderlichen Daten an das Finanzamt, die Krankenkasse, die Renten- und die Pflegeversicherung, die Agentur für Arbeit und an die Statistikämter. Auch Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung und z.B. die Künstlersozialkasse (kurz KSK) müssen informiert werden.
Begleitung bei der Prüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung
Während das Finanzamt prüft, ob ordnungsgemäß alle Steuern abgeführt wurden, prüft die Rentenversicherung, ob für alle Beschäftigten die korrekten Versicherungsbeiträge bezahlt wurden. Das betrifft Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung ebenso wie die Abführung von KSK-Beiträgen für freiberufliche Leistungen im Kreativbereich und die gesetzliche Unfallversicherung. Wir unterstützen und begleiten Sie bei diesen Prüfungen. In der Regel findet die Prüfung in unseren Räumlichkeiten statt. Unser digitales Management reduziert Rückfragen bei Ihnen, denn Ihre Belege haben wir ja schon digital.
Beratung bei vertraglichen Fragen im Arbeitsrecht
Wenn gewünscht, beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen und anderen arbeitsrechtlichen Vorgängen. Hierbei unterstützen Sie unsere Kooperationsanwälte LHP.