Konzernabschlusserklärung

Das Konzernergebnis ist mehr als die Summe der Einzelabschlüsse

Der Konzernabschluss bildet das Fazit Ihrer Arbeit, Erfolge und Anstrengungen. Er stellt die Erträge dar und liefert eine Bilanz dessen, was die Mitarbeiter des Konzerns geleistet haben: Ein Konzernabschluss ist mehr als die Summe der Einzelabschlüsse, er ist mehr als pures Konsolidieren von Mutter- und Tochterunternehmen, sondern ein aussagekräftiges Bild der wirtschaftlichen Einheit „Konzern“. Umso wichtiger ist es, dass Sie bei seiner Erstellung Profis heranziehen.

Der Konzernabschluss: Ihr bestes Stimmungsbarometer

Der Konzernabschluss zeigt auf, was unterm Strich bleibt. Für die Bank oder die Aktionäre ist er ein sorgfältig zu erstellender Hinweis darauf, wie gut es dem gesamten Konzern geht. Denn anders als der Jahresabschluss eines einzelnen Unternehmens werden im Konzernabschluss alle Jahresabschlüsse konsolidiert. Das heißt so viel wie: sie werden zusammengefasst. Nicht ohne Grund sind die Anforderungen hoch und das Ergebnis fehleranfällig. Auch ist kaum ein Regelwerk so umfangreich in der Literatur kommentiert und durch Vorschriften geregelt wie der Konzernabschluss. Neben den nationalen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches gewinnen internationale Standards immer mehr an Bedeutung, etwa der Konzernabschluss nach IFRS. Und davon betroffen sind auch die Unternehmen des Mittelstandes.

Was umfasst der Konzernabschluss?

Der Konzernabschluss ist in der Regel nach den Rechnungslegungsvorschriften desjenigen Landes aufzustellen, wo der Mutterkonzern seinen Sitz hat. In Deutschland gilt daher meistens das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, oder in einem kleineren Teil der Fälle die internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS.

Der Konzernabschluss besteht aus:

  • der Konzernbilanz
  • einer Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise der Gesamtergebnisrechnung
  • einem Konzernanhang
  • einer Eigenkapitalveränderungsrechnung beziehungsweise einem Eigenkapitalspiegel
  • einer Kapitalflussrechnung
  • einer Segmentberichterstattung sowie
  • einem Konzernlagebericht

Konzerne haben keine eigene Buchführung. Deshalb setzt sich der Konzernabschluss aus den einzelnen Jahresabschlüssen von Mutter- und Tochtergesellschaften zusammen. Man konsolidiert diese unter Verwendung eines Konsolidierungskreises.

Wer ist alles im Konsolidierungskreis drin?

Der Konsolidierungskreis bestimmt, welche Tochterunternehmen vollständig in den Konzernabschluss einbezogen werden. Hierbei sind der Sitz und die Rechtsform der jeweiligen Tochter zumeist unbedeutend. Im Konzernabschluss gilt das Weltabschlussprinzip. Ausnahmen können zum Beispiel durch ein Einbeziehungswahlrecht oder ein Einbeziehungsverbot bestehen. Voraussetzung für eine Konsolidierung ist, dass das Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen oder von der Konzernholding beherrscht wird. In der Regel erhält das Mutterunternehmen die Kontrolle durch eine Stimmmehrheit von mehr als fünfzig vom Hundert.

Was wird im Abschluss gegeneinander aufgerechnet?

Der Konzernabschluss verfolgt den Gedanken, dass alle Geschäfte innerhalb des Konzerns „eliminiert“ werden, das bedeutet, dass sie gegeneinander aufgerechnet werden. Forderungen der Mutter gegen die Tochter werden ebenso miteinander konsolidiert wie Umsatzerlöse und Zwischengewinne aus Geschäften innerhalb des Konzerns. Im Ergebnis kann also der Konzernabschluss eine völlig veränderte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiederspiegeln als die einzelnen Jahresabschlüsse.

Welche Konsolidierungsmethoden gibt es?

Konsolidiert werden unterschiedliche Bereiche, hierbei sprechen wir von „Konsolidierungsmethoden“. Im Wesentlichen verstehen wir unter den Konsolidierungsmethoden

  • die Kapitalkonsolidierung,
  • die Schuldenkonsolidierung,
  • die Zwischenergebniseliminierung sowie
  • die Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Wir unterscheiden

  • die Vollkonsolidierung,
  • die Quotenkonsolidierung sowie
  • die Equity-Methode.

Spezialfragen oder warum der Teufel im Detail steckt

Konzernabschlüsse erfordern ein hohes Maß an Know-how sowie viel Erfahrung. Oftmals merken wir in unserer täglichen Arbeit, dass es gerade die Spezialfragen sind, bei denen sich Ungenauigkeiten nachteilig für unsere Kunden auswirken. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, hier besonders genau hinzugucken.

Solche Fragen lauten beispielsweise:

  • Kann das Unternehmen nach der Equity-Methode konsolidiert werden?
  • Muss die unwesentliche Tochter einbezogen werden und gilt DRS 23 oder nicht?
  • Habe ich den Kaufpreis richtig alloziert?
  • Was mache ich mit dem passiven Unterschiedsbetrag bei der Geschäfts- oder Firmenwertermittlung bei der Folgekonsolidierung?

Unseren Auftrag bei der Lösung derartiger Fragestellungen verstehen wir so, dass wir Ihnen als unseren Mandanten zunächst die Auswirkungen einer jeden möglichen Entscheidung darstellen. Erst danach geben wir eine nachvollziehbare Handlungsempfehlung ab. So behalten Sie stets den Überblick und die Entscheidungshoheit über das Konsolidierungsgeschehen.

Unsere Leistungen

  • Beratung bei der Befreiungsvorschrift zur Ausstellung von Jahresabschlüssen von Tochterunternehmen nach § 264 HGB
  • Entscheidungshilfe bei der Wahl der Konsolidierungsmethode
  • Erstellung eines Konzernabschlusses nach HGB oder IFRS
  • Erstellung einer reduzierten Konzernbilanz zur Offenlegung beim Elektronischen Bundesanzeiger
  • Erstellung und Beratung bei der Erstellung des Konzernanhangs und des Konzernlageberichts nach den §§ 290 ff, 298 III, 313 ff HGB und  DRS 20
  • Erstellung von Konzernabschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards wie IFRS/IAS oder US-GAAP
  • Konzernabschlüsse nach HGB
  • Unterstützung bei der Konsolidierung der Einzelabschlüsse

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