Wir sprechen HGB und IFRS fließend
In der Regel werden Bilanzen nach dem Handelsgesetzbuch, kurz HGB, erstellt. Das seit Jahren vertraute Regelwerk wird aber immer internationaler. Immer mehr Vorschriften gleichen sich den internationalen Rechnungslegungsstandards, kurz IFRS (International Financial Reporting Standards), an. Da fragen sich einzelne Unternehmer zu recht: warum nicht gleich den Jahresabschluss nach IFRS erstellen? Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei dieser schwierigen Entscheidung.
Überzeugungsfaktor für die Banken
Der Jahresabschluss bereitet auf, was unterm Strich bleibt. Für die Bank ist er ein sorgfältig zu erstellender Hinweis darauf, wie gut das Unternehmen aufgestellt ist. Nicht ohne Grund sind die Anforderungen hoch an die Aussagekraft eines handels- und steuerrechtlichen Bilanzberichts, denn die strengeren Kreditvergabekriterien durch „Basel II und III“ und das Regelwerk der Bankenaufsicht geben ein enges Korsett vor.
Bilanzpräsentation zur Steuererklärung
Gerne bereiten wir als erfahrene Beraterinnen und Berater unterstützend zu Ihrem Jahresabschlussbericht auch eine Bilanzpräsentation vor – bei Bedarf auch gemeinsam mit Ihrer Buchhaltungsleitung.
Wir erklären Ihnen anhand weniger Folien, was im Geschäftsjahr passiert ist. Eine häufige Frage ist zum Beispiel: Der Jahresüberschuss ist größer als im Vorjahr, aber auf dem Konto ist weniger Geld – stimmt der Jahresabschluss?
Dafür haben wir eine Folie „Wohin ist der Gewinn“ entwickelt. So veranschaulichen wir Ihnen den Kapitalfluss.
Sicherheit bei der Rechnungslegung
Auch im laufenden Geschäft können Sie mit Ihren Fragen zu uns kommen, die für den Jahresabschluss von Bedeutung sind. Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit Ihrer Buchhaltung und Rechnungsabteilung zusammen. Wir wissen aus Erfahrung, welche Fragen rund um den Abschluss und im Vorfeld der Rechnungslegung Ihnen Probleme bereiten und kommen gemeinsam mit Ihnen zu tragbaren Lösungen.
Jahresabschlüsse in unterschiedlichem Umfang
Grundlage für unseren Auftrag ist der IDW S 7 Standard bzw. die fast gleichlautende Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer.
Danach können Sie uns in unterschiedlicher Art und Weise beauftragen:
- Jahresabschluss ohne Beurteilung
- Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung – Wir beurteilen die Plausibilität der uns vorgelegten Unterlagen
- Jahresabschluss mit umfassender Beurteilung – Wir beurteilen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen in der Regel mit den in der Abschlussprüfung angewendeten IDW-Prüfungsstandards
Grundlage für unseren Auftrag ist der IDW S 7 Standard bzw. die fast gleichlautende Verlautbarung der
Der von uns erstellte Jahresabschluss kann durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft werden, wenn Prüfungspflicht besteht oder eine Prüfung (zum Beispiel von der Bank) erwünscht ist.
Bei der Auswahl eines geeigneten Wirtschaftsprüfers oder einer geeigneten Wirtschaftsprüferin helfen wir gerne. Ihre Prüfung begleiten wir effizient und zielführend. Auch insoweit verstehen wir uns als Vertreter Ihrer Interessen.
Valide Zahlen als Basis für Ihre Finanzplanung
Mit uns als erfahrene und zuverlässige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können Sie sich sicher sein, dass die Jahresabschlusserstellung für Ihr Unternehmen den Anforderungen der Finanzämter, Kreditinstitute und Registergerichte entspricht.
Unser Anspruch: Der Jahresabschluss soll nicht nur der Optimierung Ihrer Steuerlast dienen, sondern auch als eigenständige Grundlage für Ihre Finanzplanung.
Elemente sind Ihr Jahresabschluss mit der jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz als Fazit handelsrechtlicher Vorschriften und unternehmerischer Entscheidungen.
Darüber hinaus erstellen wir sämtliche anfallenden Steuererklärungen für Gesellschafter und Gesellschaften.