Deutsche Unternehmen im Ausland
Wir beraten Sie bei der Gründung von Auslandstöchtern oder dem Ankauf ausländischer Unternehmen und überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche Rechtsform in Ihrem Fall sinnvoll ist. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihre laufenden Einkünfte auch und gerade unter internationalen Gesichtspunkten steueroptimiert verbuchen und Sie auf Möglichkeiten der Gestaltung hinweisen. Das gleiche gilt natürlich auch für die Veranlagung Ihrer internationalen Vermögenswerte. Dabei können Sie sich darauf verlassen, dass Doppelbesteuerungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vermieden werden.
Ausländische Unternehmen in Deutschland
Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften in Deutschland. Wir ermitteln Ihre Steuerbelastung und beraten Sie zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Selbstverständlich dürfen Sie auf unsere Kompetenz und Diskretion in der Korrespondenz mit und Vertretung bei Banken und Finanzbehörden vertrauen. Gerne übernehmen wir die Lohnverrechnung und Buchhaltung für ihre deutsche Unternehmenstochter.
Grenzüberschreitende Umsatzbesteuerung
Bereits die Rechnungsstellung zwischen Deutschland und Österreich erfordert die Berücksichtigung internationaler Regeln im Rahmen von EU-Abkommen. Sind mehr als zwei Länder betroffen oder geht es um den Austausch von Waren, Werten und Leistungen zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten, werden die zu beachtenden Regeln sehr komplex.
Zeitgleich ist in den vergangenen Jahren die Sensibilität von Finanz- und Zollbehörden gestiegen, so dass auch versehentliche Verstöße schnell große Probleme produzieren können.
Vertrauen Sie daher auf die Kompetenz und Erfahrung unserer Steuerberaterinnen und Steuerberater, damit Ihre Rechnungen steueroptimiert und internationalen Regeln gehorchend gestellt und verrechnet werden.
Der Einfluss des Europäischen Gerichtshofes
Die zunehmende Verflechtung führt zu Konflikten, die früher oder später vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg landen.
Unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater sind auch bezüglich der europäischen Rechtsprechung im Steuerrecht auf dem aktuellen Stand und beraten Sie zu den Auswirkungen auf Ihren individuellen Steuerfall.
Expats – Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland
Oft gehen Mitarbeitende für eine Zeit ins Ausland oder Beschäftigte einer ausländischen Niederlassung arbeiten eine Zeitlang in Deutschland.
Wir beraten Sie dabei, wie Sie die Steuerpflicht für Sie und Ihre Beschäftigten möglichst gering halten können.
Ebenso wichtig ist die kostenoptimierte Gestaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten im internationalen Kontext. Dazu gehört auch die wichtige Frage der Altersversorgung und etwaiger Anwartschaften.
Auch hier dürfen Sie auf die Expertise und Effizienz unserer Steuerberatung in Köln vertrauen.
Privatpersonen mit Auslandsbeziehungen
Wir beraten Sie auch, wenn Sie als Privatperson Eigentum oder sonstige Vermögenswerte in anderen Ländern haben oder einzelne Arbeitsphasen im Ausland verbrinen. Wir beraten Sie, wie Sie die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Einnahmen und Vermögenswerte optimal und legal gestalten können.
Folgende Fälle sind hier typisch:
- Sie verbringen als deutscher Expat eine Zeit im Ausland oder kommen als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin aus einem anderen Land einige Zeit nach Deutschland
- Sie müssen Immobilien oder Kapitalanlagen in mehreren Ländern steuerlich berücksichtigen
- Sie müssen Schenkungen und Erbschaften nicht nur national, sondern auch international versteuern.
Wir beraten Sie gerne und sorgen dafür, dass Ihnen alle Vorteile aus Ihren Auslandsbeziehungen auch steuerlich zugute kommen.